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Artikelinformation
| Angebotsnummer: | 412715404736 |
|---|---|
| keine Erwerbsbeschränkung | |
| Gut | |
| Unterkategorie: | Sonst. Ziergegenstände |
| Versand: | Paket (6,19 €) |
|---|---|
| Verkauf: | nur Inland |
| Bezahlverfahren des Verkäufers: | Überweisung / Vorkasse |
| Artikelstandort: | 56829 (Deutschland) |
| Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung): | bis zu 3 Tagen |
Artikelbeschreibung
Aus der Zeit stammender Jugendstil Tafelaufsatz mit gerüschter Glasschale. Die schöne, am Glasrand himbeerfarben glänzende Glasschale sitzt auf einem kunstvoll gestalteten Metallguss-Sockel. Konisch zulaufender Rundsockel auf vier rocaillierten Füßen mit balustriertem Mittelschaft. Die einzigartige Form der Glasschale besticht durch ihr, für das französische Art Nouveau typische, gerüschte Glasdesign.
Die Glasschale ist in einem sehr guten Zustand und weisen keinerlei Beschädigungen auf. Die Sockel weisen eine dem Alter entsprechende charmante Nutzpatina auf.
Es sind zwei Tafelaufsätze vorhanden, der zweite weist einen Defekt am Sockel auf und kann separat erworben werden.
Höhe gesamt ca.: 85 mm
Durchmesser ca.: 220 mm
Sie bieten nur auf den Tafelaufstz nicht auf andere auf den Fotos zu sehende Antiquitäten.
An alle Dauerbeobachter, beobachten alleine bringt nichts...................einfach eine Preisidee zusenden, ich beiße nicht.
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Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Das Foto ist Teil der Produktbeschreibung. Ich übernehme keine Garantie bzw. Gewährleistung. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie diesen hiermit rechtsgültigen Zusatzvertrag.Genannte Marken, Markenzeichen, geschützte Bezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden nur genannt, weil sie entweder Bestandteil des Artikels sind oder ein eindeutiges Qualitätsmerkmal des Artikels darstellen.
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