Retay X Pro Schreckschuss Pistole Schwarz 9 mm P.A.K. incl. sehr viel Zubehör NEU..NEU..NEU !!!

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Retay X Pro Schreckschuss Pistole Schwarz 9 mm P.A.K. incl. sehr viel Zubehör  NEU..NEU..NEU !!!
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Auktion
08468 - Reichenbach Im Vogtland
Endet: 20.06.202620:00 Uhr

Retay X Pro Schreckschuss Pistole Schwarz 9 mm P.A.K. incl. sehr viel Zubehör NEU..NEU..NEU !!!

Ab 18
Neu & ori­gi­nal­ver­packt
GreenMambaverifizierter Verkäufer— verifizierter Verkäufer
(Auf Basis von 15 Bewertungen)
Mitglied seit 09.07.2021
Aktueller Preis:
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Artikelinformation

Angebotsnummer:139435350456
Erwerbs­beschränkung:
Ab 18
Artikelzustand:Neu & ori­gi­nal­ver­packt
Hersteller:Retay
Kaliber:9mm
Unterkategorie:Gaspistolen
Versand:
Paket (7,49 €)
Abholung (Versandkostenfrei)
Verkauf:nur Inland
Bezahlverfahren des Verkäufers:Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung, Paypal
Artikelstandort:08468 (Deutschland)
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung):bis zu 3 Tagen

Artikelbeschreibung

Ich grüße Euch mal wieder...

Ich verkaufe hier eine nagelneue unbenutzte RETAY BIG FIFTY X-pro in bicolor.. sie befindet sich in einem Top Zustand ohne jegliche Kratzer und niemals beschossen also neu. Sie stammt aus meiner Sammlung.

Mit dabei..

Waffenkoffer

2 Magazine je 14 Schuss

1 Halfter

50 Schuss  9mm pak. sehr laut...

10 Schuss pepper 9mm 

Abschussbecher.. Reinigungsbürste

Technische Daten:

PTB-Zulassungsnummer: 1041

Kaliber: 9 mm P.A.K.

Magazinkapazität: 14 Schuss

Munition: Platz- / Reizstoffpatronen / Signalmunition

Länge: ca. 197 mm

Lauflänge: ca. 108 mm

Höhe: ca. 135 mm

Gewicht: ca. 818 g

Der Erwerb und Besitz von hier angebotenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie SRS-Waffen nur in Verbindung eines kleinen Waffenscheins außerhalb eines befriedenden Besitztums führen dürfen.

 

Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.

 

 

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